Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir begrüßen Sie herzlich im Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V., dem Verbund niedergelassener Kinder- und Jugendärzt*innen Münsters und Umgebung.

Mit unserem Kinder- und Jugendärzt*innen-Netz bieten wir Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre die bestmögliche ambulante Gesundheitsversorgung mit einheitlich hohen Qualitätsstandards. Die enge Kooperation untereinander und mit stationären und ambulanten Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht es, die netzinternen Fachkompetenzen und die ambulanten Untersuchungs- und Therapieverfahren sinnvoll zu nutzen und die Zahl und Dauer der Klinikaufenthalte gering zu halten. Machen Sie sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Kinder- und Jugendarztpraxis. Sie finden diese in der Rubrik links "Praxisverzeichnis".

Für Rückfragen zum Ärztenetz e. V. kontaktieren Sie bitte unsere Netzsekretärin unter der Mail-Adresse: reuter.paednetz@noSpam.web.de

Auf den nächsten Seiten erhalten Sie praktische medizinische Tipps, Adressen für den Notfall, das Verzeichnis der Mitgliedspraxen des Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V.  und Informationen über wichtige Termine, Aktivitäten und Informationsquellen.

Wichtige Hinweise:

Durch u.g. Maßnahmen sind Sie und Ihr Kind vor Ansteckung in den Praxen geschützt!
Nehmen Sie unbedingt zeitgerechte Termine für Vorsorgen und Schutzimpfungen wahr!
Fehlende oder verspätete Impfungen oder Vorsorgen gefährden Ihr Kind!


AKTUELLE iNFORMATIONEN ÜBER Infekte und Infektionskrankheiten -- Vorgehen bei Infektionsverdacht

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  • Hörtests bei Neugeborenen – G-BA verbessert das Früherkennungsangebot

    Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „In Deutschland werden etwa 2 von 1000 Kindern mit einer Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit geboren. Um eine solche Hörstörung sehr früh zu erkennen, bieten alle gesetzlichen Krankenkassen seit 2009 ein Screening an. Denn je schneller eine Hörstörung erkannt wird, desto schneller kann im Sinne des Kindes reagiert werden. Die jetzt beschlossenen Anpassungen sind das Ergebnis einer systematischen Überprüfung aller Screening-Bausteine. Wir werden unserem Ziel näherkommen, mit der qualitätsgesicherten Kontrolluntersuchung der auffälligen Erstbefunde das Hörscreening deutlich zu verbessern. Nicht erkannte und unbehandelte Einschränkungen beim Hören prägen das Aufwachsen eines Kindes enorm: Sie erschweren das Sprechen lernen und die persönliche und soziale Entwicklung. Hier wollen wir frühzeitig gegensteuern und Unterstützung anbieten.“

    Was ändert sich? 

    Kein Wechsel des Testverfahrens zwischen Erst- und Kontrolluntersuchung

    Für das Neugeborenen-Hörscreening können grundsätzlich zwei Verfahren angewendet werden: die Messung der sogenannten otoakustischen Emissionen oder die Hirnstammaudiometrie. Bislang musste ein auffälliges Ergebnis der Erstuntersuchung zwingend mit einer Hirnstammaudiometrie kontrolliert werden. Die Evaluation hat gezeigt, dass diese Vorgabe in der Praxis eine zu hohe Hürde ist und Kontrolluntersuchungen manchmal gänzlich unterbleiben. Um den Abklärungsprozess möglichst nicht abbrechen zu lassen, sieht die Richtlinie nun vor, dass für Erst- und Kontrolluntersuchung dasselbe Messverfahren anzuwenden ist. Zukünftig ist die Messung der otoakustischen Emissionen also auch als Kontrolluntersuchung möglich.

    Anzahl der Testversuche bei der Erstuntersuchung

    Der Test einer Erstuntersuchung kann misslingen, weil das Neugeborene beispielsweise unruhig ist oder sich Flüssigkeit in seinem Ohr befindet. Bislang ist nicht geregelt, wie viele Testversuche bei der Erstuntersuchung sinnvoll sind. Der G-BA stellt nun klar, dass die Erstuntersuchung maximal drei Testversuche pro Ohr umfassen darf. Sind die Tests auffällig, muss es eine Kontrolluntersuchung geben. Darüber hinaus wird klargestellt, dass auch einseitig auffällige Tests eine Kontrolluntersuchung und ggf. eine Abklärungsdiagnostik erfordern.
    Vorgaben zur Kontrolluntersuchung

    Bislang war nicht definiert, in welchem zeitlichen Abstand ein auffälliges Testergebnis der Erstuntersuchung kontrolliert wird. Der G-BA legt jetzt fest, dass die Kontrolluntersuchung frühestens fünf Stunden nach der Erstuntersuchung und spätestens bis zur U2-Untersuchung stattfinden soll. Klargestellt wird zudem, dass die Untersuchung immer an beiden Ohren und mit maximal drei Testversuchen pro Ohr erfolgen muss.

    Ab wann gelten die Änderungen?

    Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach seiner Nichtbeanstandung wurde er im Bundesanzeiger am 19.08.26 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. 

    Hintergrund: Früherkennung von angeborenen Hörstörungen

    Angeborene Hörstörungen lassen sich in den meisten Fällen zwar nicht heilen, aber wirksam behandeln, sodass das betroffene Kind weitgehend normal am Leben teilhaben kann. Dazu ist meist die Versorgung mit einem oder zwei Hörgeräten nötig, manchmal auch eine Operation des Mittelohrs oder eine Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (elektronische Innenohr-Prothese). Wichtig ist ebenso eine Frühförderung des Hörens und das Erlernen der Gebärdensprache. All diese Behandlungen sind umso wirksamer, je früher sie erfolgen.

    Um angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen, nahm der G-BA zum 1. Januar 2009 das Neugeborenen-Hörscreening in die Kinder-Richtlinie auf. Der G-BA legt unter anderem fest, wann die Untersuchung stattfinden soll, welche Messverfahren anzuwenden sind und wie mit auffälligen Screening-Ergebnissen umzugehen ist.

    Quellen: GB-ABAnz AT 19.08.2026 B3

  • E-Bike-Verletzungen nehmen bei US-amerikanischen Jugendlichen zu

    Die AAOS-Pressemitteilung berichtet von einer Zunahme der E-Bike-bedingten Verletzungen bei Jugendlichen um über 300% im Zeitraum von 2017 bis 2023.

    Die Analyse basiert auf Daten eines pädiatrischen Level-1-Traumazentrums (höchste Versorgungsstufe für Kinderkliniken in den USA – vergleichbar mit einem „Maximalversorger“ speziell für Kinder) in San Diego (Rady Children’s Hospital / University of California San Diego). Insgesamt wurden 338 Kinder und Jugendliche untersucht, die zwischen 2017 und 2023 aufgrund von Fahrradunfällen behandelt wurden.

    Dabei zeigte sich, dass Patient*innen nach E-Bike-Unfällen im Durchschnitt älter waren als jene nach Unfällen mit herkömmlichen Fahrrädern (12,6 vs. 10,3 Jahre). Zudem wiesen sie häufiger einen höheren sozioökonomischen Status auf, was möglicherweise mit den höheren Anschaffungskosten von E-Bikes zusammenhängt.

    Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass E-Bike-Unfälle häufiger mit schweren orthopädischen Verletzungen einhergehen. Betroffene erlitten insbesondere häufiger Verletzungen der Extremitäten sowie Knochenbrüche als Gleichaltrige nach Unfällen mit klassischen Fahrrädern.

    Diese Verletzungen sind klinisch relevant, da sie oft eine operative Versorgung, einen Krankenhausaufenthalt und anschließende Rehabilitation erfordern. Mehrfachverletzungen können die postoperative Mobilisierung erheblich erschweren und führen nicht selten zu längeren Ausfallzeiten in Schule und Alltag. Als mögliche Ursache für die erhöhte Verletzungsschwere wird unter anderem die höhere Geschwindigkeit von E-Bikes diskutiert. Ein weiteres Ergebnis der Studie betrifft den Helmgebrauch: Kinder und Jugendliche auf E-Bikes trugen häufiger einen Helm als Nutzer*innen herkömmlicher Fahrräder. Gleichzeitig wurden Kopfverletzungen häufiger bei klassischen Fahrradunfällen beobachtet.

    Die Autor*innen betonen, dass mit der zunehmenden Verbreitung und sinkenden Kosten von E-Bikes künftig mit weiter steigenden Verletzungszahlen zu rechnen ist. Daher könnten präventive Maßnahmen wie Regulierungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Schulungen zum sicheren Fahren an Bedeutung gewinnen.

    Quellen: healio.com, News release of the American Academy of Orthopaedic Surgeons Annual Meeting

     

     

  • Schulstart ohne Rückenschmerzen: Worauf es bei Schulranzen, Rucksack und Tablet ankommt

    Wer den Schulranzen oder Rucksack richtig trägt, im Sitzen regelmäßig die Haltung wechselt und den Schulalltag mit ausreichend Bewegung ausgleicht, kann Rückenschmerzen vorbeugen. „Schmerzen im Rücken entstehen häufig, wenn Kinder und Jugendliche über längere Zeit mit nach vorne geneigtem Kopf auf Tablet oder Smartphone schauen und sich im Alltag insgesamt zu wenig bewegen. Der Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad, Sport und Spielen nach dem Unterricht stärken Rücken- und Rumpfmuskulatur und sind der beste Schutz vor Rückenbeschwerden“, sagt der stellvertretende DGOU-Präsident Dr. Jörn Dohle.

    Fünf Tipps der DGOU für einen gesunden Rücken im Schulalltag

    1. Schulranzen richtig einstellen: Der Ranzen sollte zur Körpergröße passen, eng am Rücken anliegen und gut gepolsterte Schultergurte besitzen.
    2. Immer beide Schultergurte nutzen: Einseitiges Tragen belastet Schultern und Wirbelsäule unnötig. Auch für Jugendliche ist ein Rucksack meist besser als eine Schultertasche.
    3. Nur das Nötigste einpacken: Nicht benötigte Bücher und Materialien sollten zu Hause oder im Schließfach bleiben. Schwere Gegenstände gehören möglichst nah an den Rücken.
    4. Bildschirmpausen einlegen: Beim Arbeiten mit Tablet oder Laptop regelmäßig aufstehen, die Haltung wechseln und den Blick vom Bildschirm lösen. Auch Smartphones sollten möglichst nicht dauerhaft mit stark gebeugtem Kopf genutzt werden.
    5. Tablet richtig nutzen: Tablet und Laptop nicht auf den Beinen sondern möglichst auf Tischhöhe nutzen, regelmäßig aufstehen und die Haltung wechseln.

    Der richtige Schulranzen entlastet den Rücken

    Viele Eltern achten vor allem auf das Gewicht des Schulranzens. Aus orthopädischer Sicht kommt es jedoch in erster Linie darauf an, dass der Ranzen zur Körpergröße passt, eng am Rücken anliegt und immer mit beiden Schultergurten getragen wird. „Ein ergonomisch angepasster Schulranzen verteilt die Last gleichmäßig und ist für gesunde Kinder in der Regel kein Risiko für den Rücken. Viel wichtiger ist, den Ranzen regelmäßig richtig einzustellen, nur das mitzunehmen, was wirklich benötigt wird, und den Schulweg möglichst aktiv zu gestalten: zu Fuß oder mit dem Fahrrad“, sagt Prof. Dr. Thomas Wirth, Leiter der DGOU-Sektion Kinder- und Jugendorthopädie und -traumatologie.

    Mit dem Alter verändern sich die Belastungen

    Während Grundschulkinder meist ergonomische Schulranzen tragen, wechseln viele Jugendliche zu Schultertaschen oder Messenger-Bags. Gleichzeitig verbringen sie sowohl im Unterricht als auch zu Hause viele Stunden an Computern, Tablets und Handys. „Gerade Jugendliche unterschätzen häufig, wie sehr eine einseitig getragene Tasche oder eine dauerhaft gebeugte Haltung Nacken und Rücken belasten kann“, sagt Wirth. „Wenn möglich, sollten auch ältere Schülerinnen und Schüler einen Rucksack auf beiden Schultern tragen.“

    Bewegung in den Schulalltag einbauen

    Kinder und Jugendliche sollten Bewegung möglichst fest in ihren Tagesablauf einbauen. Schon der Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad, Treppensteigen statt Aufzugfahren oder aktives Spielen in den Pausen helfen, den Rücken zu entlasten. Nach den Hausaufgaben sorgen Toben, Ballspielen, Radfahren oder Vereinssport für einen wichtigen Ausgleich zu den vielen Sitzphasen im Unterricht. Auch beim Lernen gilt: Spätestens nach 30 bis 45 Minuten sollten Kinder aufstehen, sich strecken und ein paar Schritte gehen. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten sich Kinder täglich mindestens 60 Minuten moderat bis intensiv bewegen.1 „Kinder müssen aber nicht jeden Tag Leistungssport treiben. Entscheidend ist, dass Bewegung selbstverständlich zum Alltag gehört und Sitzzeiten immer wieder unterbrochen werden“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny. „Schon viele kleine Bewegungseinheiten summieren sich und fördern eine gesunde Entwicklung des gesamten Bewegungsapparates.“

    Tablets ergonomisch nutzen

    Tablets gehören heute in vielen Schulen zum Unterricht. Damit sie den Rücken und Nacken möglichst wenig belasten, sollten sie auf einem Tisch liegen und eventuell mit einer Halterung leicht erhöht werden. So bleibt der Bildschirm auf Augenhöhe und der Kopf muss nicht dauerhaft nach vorne geneigt werden. Ein passender Stift kann zudem helfen, eine entspannte Sitzhaltung beizubehalten. „Die Körperhaltung bei der Nutzung des Tablets ist entscheidend für die Rückenbelastung“, sagt Kladny. „Wer den Bildschirm möglichst auf Augenhöhe positioniert, die Unterarme auf dem Tisch abstützt und regelmäßig Bewegungspausen einlegt, entlastet Nacken und Rücken deutlich.“

    Rückenbeschwerden lassen sich meist vermeiden

    Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen sind nur selten auf den Schulranzen zurückzuführen. Häufig spielen eine unzureichend trainierte Rumpfmuskulatur, zu wenig Bewegung sowie langes Sitzen in einer ungünstigen Körperhaltung eine Rolle. Die DGOU empfiehlt Eltern, Bewegung möglichst selbstverständlich in den Familienalltag zu integrieren, etwa durch einen aktiven Schulweg, gemeinsame Freizeitaktivitäten oder regelmäßige Sportangebote. Halten Rückenschmerzen über mehrere Wochen an, nehmen sie zu oder treten sie auch in Ruhe oder nachts auf, sollten sie orthopädisch abgeklärt werden.

    Referenzen:

    1) WHO: Eine Epidemie der Ungleichheit: Jugendliche aus einkommensschwachen Familien tragen höheres Risiko in Bezug auf Adipositas, Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung. 23.05.2024.

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    Susanne Herda, Swetlana Meier - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.
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    Quellen: idw-online.de, DGOU