Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir begrüßen Sie herzlich im Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V., dem Verbund niedergelassener Kinder- und Jugendärzt*innen Münsters und Umgebung.

Mit unserem Kinder- und Jugendärzt*innen-Netz bieten wir Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre die bestmögliche ambulante Gesundheitsversorgung mit einheitlich hohen Qualitätsstandards. Die enge Kooperation untereinander und mit stationären und ambulanten Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht es, die netzinternen Fachkompetenzen und die ambulanten Untersuchungs- und Therapieverfahren sinnvoll zu nutzen und die Zahl und Dauer der Klinikaufenthalte gering zu halten. Machen Sie sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Kinder- und Jugendarztpraxis. Sie finden diese in der Rubrik links "Praxisverzeichnis".

Für Rückfragen zum Ärztenetz e. V. kontaktieren Sie bitte unsere Netzsekretärin unter der Mail-Adresse: reuter.paednetz@noSpam.web.de

Auf den nächsten Seiten erhalten Sie praktische medizinische Tipps, Adressen für den Notfall, das Verzeichnis der Mitgliedspraxen des Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V.  und Informationen über wichtige Termine, Aktivitäten und Informationsquellen.

Wichtige Hinweise:

Durch u.g. Maßnahmen sind Sie und Ihr Kind vor Ansteckung in den Praxen geschützt!
Nehmen Sie unbedingt zeitgerechte Termine für Vorsorgen und Schutzimpfungen wahr!
Fehlende oder verspätete Impfungen oder Vorsorgen gefährden Ihr Kind!


AKTUELLE iNFORMATIONEN ÜBER Infekte und Infektionskrankheiten -- Vorgehen bei Infektionsverdacht

RSS Feed kinderaerzte-im-netz.de

  • RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge empfohlen

    Infektionen mit respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) können bei Säuglingen lebensgefährliche Auswirkungen haben. Daher empfiehlt die STIKO für Neugeborene und Säuglinge einen RSV-Schutz, um diese Risikogruppen vor schweren RSV-bedingten-Atemwegsinfektionen und damit vor Krankenhausaufenthalten und Todesfällen zu schützen. Außerdem können so stationäre sowie ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden.

    Früher RSV-Schutz ist wichtig

    Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab als Einmaldosis in der 1. von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März). Erstmalig spricht damit die STIKO eine Prävention mit monoklonalen Antikörpern als Standardempfehlung aus. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

    Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Für diese Risikogruppe bietet Nirsevimab eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.

    RSV-Infektionen sind häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen bei Säuglingen

    Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Die große Mehrheit der schweren RSV-Erkrankungen tritt bei zuvor gesunden Säuglingen auf.

    Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Nirsevimab ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

    RSV-Steckbrief

  • Kinderuntersuchungsheft enthält künftig auch Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennung

    Bisher erfolgte das gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft, den sogenannten Kinderzahnpässen. Auf der Umschlagseite des Kinderuntersuchungshefts sehen die Eltern zudem alle Zeitfenster für die sechs zahnärztlichen Früherkennungen.

    Das gehört zur bestehenden zahnärztlichen Früherkennung

    Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört u.a., dass

    • die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht,
    • das Kariesrisiko des Kindes einschätzt,
    • zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene berät sowie
    •  gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.

    Geregelt sind die Details in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese Richtlinie hat der G-BA mit seinem heutigen Beschluss ebenso angepasst wie die Kinder-Richtlinie, die die Inhalte zum Kinderuntersuchungsheft definiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Diese recht große Zeitspanne ist notwendig, um Druck und Versand von Dokumentationsbögen als Einleger für die bereits vorhandenen Kinderuntersuchungshefte zu gewährleisten. Außerdem werden Aufkleber für die Kinderuntersuchungshefte bereitgestellt, auf denen die Zeitfenster für die zahnärztlichen Früherkennungen vermerkt sind. Der G-BA wird gesondert informieren, wenn Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und Hebammenverbände die Dokumentationsbögen und die Aufkleber bestellen können.

    Pressemeldung des G-BA
     

     

  • Elterlicher Einfluss kann Verhaltensprobleme bei Jugendlichen verringern

    Eine in „Frontiers in Child and Adolescent Psychiatry“ veröffentlichte Studie ergab, dass konsequente elterliche Aufsicht – also zu wissen, wo sich die Kinder aufhalten, mit wem sie zusammen sind und was sie tun – dazu beitragen kann, das Risiko für die Entwicklung von Verhaltensproblemen im Jugendalter zu verringern, auch wenn eine gewisse Veranlagung dazu besteht.

    Verhaltensprobleme, zu denen Aggression, antisoziales Verhalten und Regelverstöße gehören, beginnen oft in der Kindheit. Diese Verhaltensweisen sind mit langfristigen Problemen wie Drogenkonsum, schulischen Schwierigkeiten und Konflikten mit dem Gesetz verbunden. „Genetische Faktoren tragen zwar dazu bei, warum manche Kinder eher zu Verhaltensauffälligkeiten neigen, doch diese Studie zeigt, dass die Erziehung eine entscheidende Rolle spielt“, so Maia Choi, Postdoktorandin am Labor für Translationale Psychiatrische Genomik der Rutgers Robert Wood Johnson Medical School und Hauptautorin der Studie „The power of parenting: mitigating conduct problems among adolescents carrying genetic risk.“

    Die Studie nutzte Daten von über 4.000 Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren, die an der Avon Longitudinal Study of Parents and Children (ALSPC) teilnahmen, einem Langzeitforschungsprojekt in Großbritannien. Die Forschenden untersuchten, welchen Einfluss die elterliche Aufsicht auf eine erbliche veranlagte Neigung zu Verhaltensproblemen wie Impulsivität und Regelverstöße bei Jugendlichen hatte.

    Die Expert*innen fanden heraus, dass Jugendliche mit einem höheren genetischen Risiko für externalisierende Verhaltensweisen (Verhaltensauffälligkeiten, die sich nach außen richten und als störend oder aggressiv wahrgenommen werden) nur dann vermehrt Verhaltensauffälligkeiten zeigten, wenn die elterliche Aufsicht gering war. Bei intensiver elterlicher Beteiligung und Unterstützung hatte das genetische Risiko einen deutlich geringeren Einfluss auf das Verhalten.

    Gene bestimmen nicht das Schicksal

    „Das ist eine hoffnungsvolle Botschaft für Eltern“, sagte Danielle Dick, Direktorin des Rutgers Addiction Research Center am Rutgers Brain Health Institute und Hauptautorin der Studie. „Gene bestimmen nicht das Schicksal. Das Umfeld, das Eltern schaffen – die Struktur, Beständigkeit und Bindung, die sie bieten – kann eine entscheidende Rolle beim Schutz gefährdeter Jugendlicher spielen.“

    Die Ergebnisse bauen auf jahrzehntelanger Forschung auf, die belegt, dass familiäre und Umweltfaktoren in Wechselwirkung mit der Genetik die kindliche Entwicklung prägen. Bisher haben nur wenige Studien die Auswirkungen vielfältiger genetischer Anlagen in der frühen Adoleszenz untersucht, weshalb diese Analyse einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema leistet.

    Die Forscher*innen betonten, dass die Ergebnisse die Bedeutung familienbasierter Präventions- und Frühinterventionsprogramme unterstreichen. Die Stärkung der Erziehungskompetenzen, insbesondere im Bereich der Begleitung im Alltag und der Kommunikation, kann dazu beitragen, die Entwicklung von Verhaltensproblemen und deren langfristige Folgen zu reduzieren.

    „Die Adoleszenz ist ein entscheidendes Zeitfenster für Interventionen“, verdeutlichte Choi. „Indem wir Eltern unterstützen und ihnen helfen, sich aktiv einzubringen, können wir die Entwicklung junger Menschen positiv beeinflussen, die sonst möglicherweise Schwierigkeiten hätten.“

    Quellen: EurekAlert! Rutgers University, Frontiers in Child and Adolescent Psychiatry