Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir begrüßen Sie herzlich im Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V., dem Verbund niedergelassener Kinder- und Jugendärzt*innen Münsters und Umgebung.

Mit unserem Kinder- und Jugendärzt*innen-Netz bieten wir Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre die bestmögliche ambulante Gesundheitsversorgung mit einheitlich hohen Qualitätsstandards. Die enge Kooperation untereinander und mit stationären und ambulanten Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht es, die netzinternen Fachkompetenzen und die ambulanten Untersuchungs- und Therapieverfahren sinnvoll zu nutzen und die Zahl und Dauer der Klinikaufenthalte gering zu halten. Machen Sie sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum.

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Auf den nächsten Seiten erhalten Sie praktische medizinische Tipps, Adressen für den Notfall, das Verzeichnis der Mitgliedspraxen des Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V.  und Informationen über wichtige Termine, Aktivitäten und Informationsquellen.

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Durch u.g. Maßnahmen sind Sie und Ihr Kind vor Ansteckung in den Praxen geschützt!
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  • Schulessen als Schlüssel zu Gesundheit und Chancengleichheit

    Kinder sollten schon früh vielfältige Geschmäcker, gesunde Zubereitungsarten und ausgewogene Mahlzeiten kennenlernen. In der Realität aber essen viele von ihnen zu oft hochverarbeitete Lebensmittel – auf dem Heimweg beim Imbiss, als Fertigessen aus dem Supermarkt oder per Lieferdienst. Was auf den Tisch kommt, prägt Gewohnheiten fürs Leben. Übergewicht und andere Folgeerkrankungen können das Ergebnis sein. Laut der KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts sind 15,4 Prozent der Drei- bis 17-Jährigen von Übergewicht betroffen, 5,9 Prozent haben eine Adipositas, jedes siebte Kind im Land.

    „Vielfältige Speisen und gute Ernährung lernen viele Kinder nicht zu Hause, sie brauchen dafür andere Erfahrungsräume. Kita und Schule sind genau das“, erklärt PD Dr. Antje Hebestreit, Fachgruppenleiterin Verhalten und Gesundheit am BIPS. Sie fügt an: „Kinder verbringen täglich viele Stunden in der Schule. Was dort auf den Tisch kommt, trägt maßgeblich dazu bei, ob Kinder lernen, gesund zu essen. Es ist einer der wichtigsten Hebel, die wir haben.“

    Erste systematische Untersuchung des Schulessens in Bremen

    Hebestreit arbeitet seit Jahren daran, genau diesen Hebel zu verstehen. Seit Oktober 2024 leitet sie das Projekt GENAU – Gesunde und nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung in Bremer Schulen. Es ist die erste systematische Untersuchung des Schulessens in Bremen: Was landet wirklich auf dem Teller? Wie viel davon entspricht dem, was die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) für die Schulmahlzeit empfiehlt?

    Hintergrund ist ein politisches Vorhaben, das Bremen vor Jahren ambitioniert anging. Im Februar 2018 beschloss der Bremer Senat den sogenannten Aktionsplan 2025 für die Stadt Bremen. Ein stufenweises Programm, das die gesamte öffentliche Gemeinschaftsverpflegung der Stadt auf hohe Qualitätsstandards und schrittweise auf bis zu hundert Prozent Bioprodukte heben sollte. Bremen war damit die erste deutsche Stadt mit einem solchen Beschluss.

    Nun, da der Aktionsplan formal ausläuft, stellt sich die entscheidende Frage: Was wurde daraus? Das BIPS versucht mit GENAU diese Frage zu beantworten. Das GENAU-Projekt, gefördert durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, prüft und bewertet die Speisepläne und die Zusammensetzung der Mittagsmahlzeiten weiterführender Schulen anhand der Qualitätsstandards der DGE und ermittelt den Anteil ökologisch erzeugter Lebensmittel. Ergänzend finanziert das BIPS ein Vorhaben, das sich mit der Akzeptanz und Umsetzung befasst und von PD Dr. Sarah Forberger geleitet wird. Es untersucht die strukturellen Bedingungen des Schulessens: Was sagen Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Caterer und Behörden dazu? Was läuft gut, was nicht?

    Die Haupterhebungswelle fand im November und Dezember 2025 statt – bewusst zum Zeitpunkt des Aktionsplan-Endes. Das Ergebnis ist durchwachsen: „Im Schnitt erfüllten die Speisenanbietenden im Land Bremen bei der Mischkostlinie 57 Prozent der bewerteten DGE-Häufigkeitskriterien, bei der vegetarischen Linie 62 Prozent. Das ist mehr als die Hälfte, aber eben auch deutlich weniger als das, was möglich wäre“, sagt Dr. Maike Wolters, Koordinatorin der Studie am BIPS. Besonders schwierig sei die Umsetzung beim fettreichen Fisch, bei Vollkornprodukten und bei Nüssen oder Ölsaaten.

    Hoher Bioanteil

    Beim Bioanteil zeigt sich ein positives Ergebnis: In der Stadt Bremen, in der der Aktionsplan 2025 galt, lag der durchschnittliche Anteil ökologisch erzeugter Lebensmittel an der verwendeten Menge bei 65 Prozent. In Bremerhaven, das dem Aktionsplan 2025 nicht unterlag, liegt er dagegen bei sieben Prozent. Wolters betont, die Zahlen zur Einhaltung der Qualitätskriterien wie auch zum Anteil ökologisch erzeugter Lebensmittel seien mit Vorsicht zu interpretieren, weil nicht alle Anbieter vollständige Daten liefern konnten. „Aber die Richtung ist eindeutig.“

    Elf von zwölf Speisenanbietenden, die im Land Bremen weiterführende, öffentliche Schulen versorgen, beteiligten sich an der Erhebung. Eine bemerkenswert hohe Beteiligungsquote, die zeigt, dass das Projekt von den Anbietenden und der Schulbehörde ernst genommen wird. „Dass das Umwelt- und Wissenschaftsressort und die Schulbehörde dabei ressortübergreifend so gut zusammenarbeiten, ist in Deutschland alles andere als selbstverständlich“, lobt Hebestreit und wertet das als ermutigendes Signal: „Nur wenn Schulen, Caterer und Behörden an einem Strang ziehen, kommen wir ans Ziel. Bremen zeigt, dass das möglich ist.“

    Was noch kommt

    GENAU ist noch nicht abgeschlossen. Die dritte Erhebungswelle läuft derzeit. Sie soll zeigen, wie sich die Lage ein halbes Jahr nach Ende des Aktionsplans entwickelt hat. Zudem werden die Daten aus beiden Teilprojekten zusammengeführt. Damit kann die Frage beantwortet werden, ob und warum Schülerschaft, Lehrkräfte und Speiseanbietende das Essen und die Vorgaben akzeptieren, denn ohne Akzeptanz bei Behörden, Schulen und Speiseanbietenden bleibt auch das beste Schulessen liegen. Zudem berechnet das Team die durch die Umstellung entstandenen Modellkosten und Klimafolgekosten: Was würde es kosten, auf bio-regionale (oder ökologische) Produkte umzustellen? Und welche Hürden stehen dem im Weg? „Was wir hier sehen, ist kein Bremer Sonderproblem“, sagt Hebestreit. „Die Frage, wie wir Schulessen in Deutschland wirklich gut machen, ist eine nationale Frage. Bremen ist gerade nur das Labor.“
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    Rasmus Cloes - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS
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    Quellen: idw-online.de, BIPS
          

     

  • Welt-Neurodermitis-Tag: Neben Basispflege und Schulungen gewinnen moderne Medikamente an Bedeutung

    Neurodermitis ist eine verbreitete chronische Hauterkrankung. Sie betrifft Menschen aller Altersgruppen, beginnt oft im Säuglings- und Kindesalter und hat einen massiven Einfluss auf die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Familien. Das Zusammenspiel aus gestörter Hautbarriere und Entzündungsbereitschaft erfordert ein umfassendes Behandlungskonzept, das neben medizinischen Maßnahmen auch Schulungen miteinbezieht. Während die tägliche Basistherapie und topische Medikamente das Fundament der Behandlung bilden, ergänzen moderne Systemtherapien mit Biologika und JAK-Hemmern die Therapie schwerer Formen.

    Neurodermitis, auch atopische Dermatitis (AD) genannt, ist die häufigste chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die alle Altersgruppen betrifft und sehr oft bereits im frühen Kindesalter auftritt. Nach Angaben des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) und der Techniker Krankenkasse (2021) haben in Deutschland 2,2 Mio. Erwachsene und 1,4 Mio. Kinder pro Jahr eine AD als Behandlungsdiagnose. Damit wären etwa 10 % aller Kinder und Jugendlichen betroffen. Bei den Erwachsenen sind es circa 2 %.

    Klinisch zeigt sich die Erkrankung in Schüben: In akuten Phasen dominieren gerötete, entzündete und nässende Hautläsionen mit starker Krustenbildung und Neigung zu Superinfektionen, während im chronischen Verlauf sehr trockene, schuppende Haut und eine vergröberte Hautstruktur im Vordergrund stehen. In allen Stadien quält die Betroffenen ein starker, oft unerträglicher Juckreiz.

    Je nach Ausprägung führt dies zu massiven Folgebelastungen wie Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen und depressiven Verstimmungen. „Die Belastung der Kinder und Jugendlichen reicht weit über den reinen Hautbefund hinaus. Zusätzlich zu Juckreiz, Entzündungen und dem zeitaufwendigen täglichen Eincremen erfahren die Betroffenen häufig Mobbing und Ausgrenzung. Teils bleiben sie dadurch auch in ihren schulischen Leistungen hinter ihren Möglichkeiten zurück“, erklärt Prof. Dr. med. Annika Vogt, Oberärztin an der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin und 1. Vorsitzende der AG Pädiatrische Dermatologie der DDG.

    Das Erscheinungsbild der atopischen Dermatitis wandelt sich im Laufe des Lebens: Bei Säuglingen ist das Gesicht (insbesondere die Wangen) neben dem Kopf, dem Rumpf und den Streckseiten der Extremitäten typischerweise betroffen. Bei Klein- und Schulkindern verlagern sich die Ekzeme eher in die Körperbeugen (Kniekehlen, Ellenbeugen) sowie an die Halsregion, während bei Jugendlichen und Erwachsenen oft zusätzlich Hände, Füße oder wiederum das Gesicht hinzukommen.

    Beginnt die Erkrankung im Säuglingsalter, kommt es ab dem Kleinkindalter häufig zu einer Verbesserung des Hautbildes. Nur ein Drittel der betroffenen Kinder benötigt langfristig teils intensive Behandlung. Die Expertin mahnt hier jedoch zur Differenzierung: „Es wäre falsch, die AD bei Säuglingen und Kleinkindern im Sinne eines ‚das wächst sich aus‘ zu bagatellisieren. Chronische Verläufe und schwere Ausprägungen erhöhen das Risiko für Gedeihstörungen.“ Zudem erhöht eine frühkindliche Neurodermitis-Vorgeschichte das Risiko für sogenannte Atopie-Karrieren, wie die Entwicklung von Asthma oder allergischer Rhinitis (Heuschnupfen).

    Besonders belastend ist neben der erkrankten Haut der chronische Juckreiz, der bei Säuglingen und Kleinkindern direkt zu massiven Schlafstörungen führt, wovon Eltern dann ebenfalls stark betroffen sind. „Durch erschöpfte Eltern und Kinder entsteht zusätzlicher psychosozialer Stress, der sich wiederum als Triggerfaktor für neue Schübe auswirken kann“, so Vogt.

    Die Basistherapie bildet bei Neurodermitis den Grundstein der Behandlung. Mit der Reinigung werden Krusten und anhaftende Bakterien mechanisch entfernt. Das Reinigungsmittel (Cleanser) sollte nicht reizend und frei von Allergenen sein. Cleanser gibt es als Syndets (das sind künstlich hergestellte waschaktive Substanzen) oder wässrige Lösungen. Auf die Frage, wie Eltern es mit dem Baden eines Säuglings halten sollten, hat Vogt eine klare Linie: „Wenn wir einen Säugling baden, ist das mehr als Reinigung, sondern auch ein Moment der Entspannung und Bindung. Längerer Wasserkontakt kann Schutzfaktoren aus der Hautbarriere lösen, sodass wir üblicherweise 2- bis 3-mal wöchentliches Baden mit nachfolgendem Eincremen empfehlen“, sagt Vogt. Die Badezeit sollte kurz sein und die Wassertemperatur nicht zu hoch.

    Die sich anschließende Hautpflege hat das Ziel, trockene Haut mit Feuchtigkeit und Fetten zu versorgen. Cremes, Salben und Lotionen (Emollientien) kommen infrage. „Bei Säuglingen und Kleinkindern empfehlen wir, je nach Befund ein- bis zweimal am Tag Emollientien aufzutragen, im Sommer und bei Wärme leichtere Formulierungen als im Winter. Dabei ist Glycerin als Zusatz sehr gut geeignet“, sagt Vogt. Produkte mit Harnstoff (Urea) sollten im ersten und zweiten Lebensjahr vermieden werden.

    Bei leichter bis mittelschwerer AD kann der zeitlich begrenzte Einsatz kortisonhaltiger Externa nötig und auch für den langfristigen Verlauf hilfreich sein. Die topischen Glukokortikosteroide sind weiterhin die wichtigsten Substanzen, um die Entzündung zu kontrollieren. Bei Säuglingen und Kleinkindern genügen zumeist mittelpotente Wirkstoffe, sie sollten aber integriert in ein Behandlungskonzept und begleitet von pädiatrischen oder dermatologischen Fachärztinnen/Fachärzten mit der entsprechenden Erfahrung in der Behandlung dieser Altersgruppe angewendet werden. Ebenfalls entzündungshemmend wirken die topischen Calcineurininhibitoren (Immunmodulatoren wie Tacrolimus und Pimecrolimus), die auch längere Zeit verwendet werden dürfen und zudem sehr gute Alternativen für empfindliche Hautregionen wie z. B. das Gesicht sind.

    Bei mittelschwerem bis schwerem Erkrankungsverlauf können auch bei Kindern und Jugendlichen moderne Medikamente (Biologika und Januskinase-Hemmer) eingesetzt werden. Voraussetzung für den Einsatz ist neben der Schwere der Erkrankung, dass die alleinige topische Behandlung nicht erfolgreich ist. „Diese Wirkstoffe blockieren gezielt die Entzündungsbotenstoffe, stoppen rasch den starken Juckreiz und sind, nach allem, was wir wissen, im Vergleich zu älteren Medikamenten sehr sicher“, sagt Vogt. Die in Deutschland zugelassenen modernen Systemtherapeutika unterscheiden sich in der Darreichungsform (Spritze/Pen oder Tablette) und der jeweiligen Altersgruppe, für die das Medikament zugelassen ist. In der aktuellen S3-Leitlinie zur atopischen Dermatitis finden sich sowohl Übersichten mit Empfehlungen zu topischen Therapien der AD als auch zur antiinflammatorischen systemischen Langzeittherapie bei Kindern und Jugendlichen, die für eine Systemtherapie infrage kommen. „Erwähnt werden sollten zudem nichtmedikamentöse Behandlungen wie Schulungsprogramme und Rehabilitationsmaßnahmen. Sie können eine Behandlung sinnvoll ergänzen“, sagt Vogt.

    Auch die Leitlinie empfiehlt qualitätsgesicherte Neurodermitis-Schulungen. „Die Wirksamkeit von Schulungen ist belegt. Sie helfen Kindern und Eltern gleichermaßen, einen guten Umgang mit der chronischen Erkrankung zu finden“, sagt Prof. Dr. med. Silke Hofmann, Direktorin des Zentrums für Dermatologie, Allergologie und Dermatochirurgie, HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal und Beauftragte für die Öffentlichkeitsarbeit der DDG. Für betroffene Kinder zwischen 0-6 Jahren gibt es Elternschulungen. Sind die Kinder älter (7-12 Jahre), werden sie gemeinsam mit ihren Eltern geschult. Jugendliche von 13-18 Jahren werden allein informiert. In Deutschland werden diese von der Arbeitsgemeinschaft Neurodermitisschulung e. V. angeboten. Die Kosten für diese Schulungen werden in der Regel auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
    All diese Elemente der Schulungen sind auch Bestandteil von Reha-Angeboten für Kinder und Jugendliche mit mittelschwerem bis schwerem atopischem Ekzem. Diese mehrwöchigen Aufenthalte finden in spezialisierten Rehakliniken statt.

    Für Hofmann ist der Welt-Neurodermitis-Tag aus einem weiteren Grund wichtig. „Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen nicht nur eine individuell auf sie abgestimmte Therapie. Es ist auch wichtig, dass sie Akzeptanz und Unterstützung durch ihre Mitmenschen erfahren, denn die Belastung durch die chronische Hauterkrankung ist hoch und prägt den Alltag“, betont Hofmann. Der Welt-Neurodermitis-Tag macht in diesem Jahr unter dem Motto „Die unsichtbare Last überwinden“ (#BreakTheInvisibleBurden) auf diesen Umstand aufmerksam.
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    Dagmar Arnold - Geschäftsstelle, Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG)
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    Quellen: idw-onine.de, DDG

  • Hörtests bei Neugeborenen – G-BA verbessert das Früherkennungsangebot

    Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „In Deutschland werden etwa 2 von 1000 Kindern mit einer Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit geboren. Um eine solche Hörstörung sehr früh zu erkennen, bieten alle gesetzlichen Krankenkassen seit 2009 ein Screening an. Denn je schneller eine Hörstörung erkannt wird, desto schneller kann im Sinne des Kindes reagiert werden. Die jetzt beschlossenen Anpassungen sind das Ergebnis einer systematischen Überprüfung aller Screening-Bausteine. Wir werden unserem Ziel näherkommen, mit der qualitätsgesicherten Kontrolluntersuchung der auffälligen Erstbefunde das Hörscreening deutlich zu verbessern. Nicht erkannte und unbehandelte Einschränkungen beim Hören prägen das Aufwachsen eines Kindes enorm: Sie erschweren das Sprechen lernen und die persönliche und soziale Entwicklung. Hier wollen wir frühzeitig gegensteuern und Unterstützung anbieten.“

    Was ändert sich? 

    Kein Wechsel des Testverfahrens zwischen Erst- und Kontrolluntersuchung

    Für das Neugeborenen-Hörscreening können grundsätzlich zwei Verfahren angewendet werden: die Messung der sogenannten otoakustischen Emissionen oder die Hirnstammaudiometrie. Bislang musste ein auffälliges Ergebnis der Erstuntersuchung zwingend mit einer Hirnstammaudiometrie kontrolliert werden. Die Evaluation hat gezeigt, dass diese Vorgabe in der Praxis eine zu hohe Hürde ist und Kontrolluntersuchungen manchmal gänzlich unterbleiben. Um den Abklärungsprozess möglichst nicht abbrechen zu lassen, sieht die Richtlinie nun vor, dass für Erst- und Kontrolluntersuchung dasselbe Messverfahren anzuwenden ist. Zukünftig ist die Messung der otoakustischen Emissionen also auch als Kontrolluntersuchung möglich.

    Anzahl der Testversuche bei der Erstuntersuchung

    Der Test einer Erstuntersuchung kann misslingen, weil das Neugeborene beispielsweise unruhig ist oder sich Flüssigkeit in seinem Ohr befindet. Bislang ist nicht geregelt, wie viele Testversuche bei der Erstuntersuchung sinnvoll sind. Der G-BA stellt nun klar, dass die Erstuntersuchung maximal drei Testversuche pro Ohr umfassen darf. Sind die Tests auffällig, muss es eine Kontrolluntersuchung geben. Darüber hinaus wird klargestellt, dass auch einseitig auffällige Tests eine Kontrolluntersuchung und ggf. eine Abklärungsdiagnostik erfordern.
    Vorgaben zur Kontrolluntersuchung

    Bislang war nicht definiert, in welchem zeitlichen Abstand ein auffälliges Testergebnis der Erstuntersuchung kontrolliert wird. Der G-BA legt jetzt fest, dass die Kontrolluntersuchung frühestens fünf Stunden nach der Erstuntersuchung und spätestens bis zur U2-Untersuchung stattfinden soll. Klargestellt wird zudem, dass die Untersuchung immer an beiden Ohren und mit maximal drei Testversuchen pro Ohr erfolgen muss.

    Ab wann gelten die Änderungen?

    Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach seiner Nichtbeanstandung wurde er im Bundesanzeiger am 19.08.26 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. 

    Hintergrund: Früherkennung von angeborenen Hörstörungen

    Angeborene Hörstörungen lassen sich in den meisten Fällen zwar nicht heilen, aber wirksam behandeln, sodass das betroffene Kind weitgehend normal am Leben teilhaben kann. Dazu ist meist die Versorgung mit einem oder zwei Hörgeräten nötig, manchmal auch eine Operation des Mittelohrs oder eine Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (elektronische Innenohr-Prothese). Wichtig ist ebenso eine Frühförderung des Hörens und das Erlernen der Gebärdensprache. All diese Behandlungen sind umso wirksamer, je früher sie erfolgen.

    Um angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen, nahm der G-BA zum 1. Januar 2009 das Neugeborenen-Hörscreening in die Kinder-Richtlinie auf. Der G-BA legt unter anderem fest, wann die Untersuchung stattfinden soll, welche Messverfahren anzuwenden sind und wie mit auffälligen Screening-Ergebnissen umzugehen ist.

    Quellen: GB-ABAnz AT 19.08.2026 B3