Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir begrüßen Sie herzlich im Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V., dem Verbund niedergelassener Kinder- und Jugendärzt*innen Münsters und Umgebung.
Mit unserem Kinder- und Jugendärzt*innen-Netz bieten wir Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre die bestmögliche ambulante Gesundheitsversorgung mit einheitlich hohen Qualitätsstandards. Die enge Kooperation untereinander und mit stationären und ambulanten Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht es, die netzinternen Fachkompetenzen und die ambulanten Untersuchungs- und Therapieverfahren sinnvoll zu nutzen und die Zahl und Dauer der Klinikaufenthalte gering zu halten. Machen Sie sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Kinder- und Jugendarztpraxis. Sie finden diese in der Rubrik links "Praxisverzeichnis".
Für Rückfragen zum Ärztenetz e. V. kontaktieren Sie bitte unsere Netzsekretärin unter der Mail-Adresse: reuter.paednetz@web.de
Auf den nächsten Seiten erhalten Sie praktische medizinische Tipps, Adressen für den Notfall, das Verzeichnis der Mitgliedspraxen des Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V. und Informationen über wichtige Termine, Aktivitäten und Informationsquellen.
Wichtige Hinweise:
Durch u.g. Maßnahmen sind Sie und Ihr Kind vor Ansteckung in den Praxen geschützt!
Nehmen Sie unbedingt zeitgerechte Termine für Vorsorgen und Schutzimpfungen wahr!
Fehlende oder verspätete Impfungen oder Vorsorgen gefährden Ihr Kind!
AKTUELLE iNFORMATIONEN ÜBER Infekte und Infektionskrankheiten -- Vorgehen bei Infektionsverdacht
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RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge empfohlen
Infektionen mit respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) können bei Säuglingen lebensgefährliche Auswirkungen haben. Daher empfiehlt die STIKO für Neugeborene und Säuglinge einen RSV-Schutz, um diese Risikogruppen vor schweren RSV-bedingten-Atemwegsinfektionen und damit vor Krankenhausaufenthalten und Todesfällen zu schützen. Außerdem können so stationäre sowie ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden.
Früher RSV-Schutz ist wichtig
Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab als Einmaldosis in der 1. von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März). Erstmalig spricht damit die STIKO eine Prävention mit monoklonalen Antikörpern als Standardempfehlung aus. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Für diese Risikogruppe bietet Nirsevimab eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.
RSV-Infektionen sind häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen bei Säuglingen
Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Die große Mehrheit der schweren RSV-Erkrankungen tritt bei zuvor gesunden Säuglingen auf.
Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Nirsevimab ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.
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Entzündung bei lebensgefährlicher Fehlbildung der Baby-Lunge
Die angeborene Zwerchfellhernie ist eine der tödlichsten Fehlbildungen für Neugeborene. Das Hauptproblem ist die unterentwickelte Lunge. Das Krankheitsbild umfasst zudem ein Loch im Zwerchfell, das von Kinderchirurg:innen korrigiert wird, indem sie es in der ersten Lebenswoche operativ verschließen. Auch nach einer erfolgreichen Operation versterben Kinder mit Zwerchfellbruch jedoch häufig an der Unterentwicklung ihrer Lungen. Die sogenannte Lungenhypoplasie ist bisher therapeutisch kaum beeinflussbar. Forscher:innen der Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Leipzig wollten deshalb herausfinden, welche molekularen Mechanismen diese Fehlentwicklung verursachen – und ob sie gezielt behandelt werden könnten.
„In der aktuellen Studie konnten wir in menschlichen Lungen nachweisen, dass bestimmte Entzündungszellen – insbesondere Makrophagen – vor und nach der Geburt vermehrt auftreten. Das könnte die Entwicklung der Lungenstruktur, wie wir sie bei der angeborenen Zwerchfellhernie sehen, beeinflussen“, erklärt PD Dr. Richard Wagner, Leiter der Studie in Leipzig. „Zudem konnten wir einige Parallelen bei Entzündungsprozessen des Zwerchfellbruchs zwischen Tiermodellen und humanen Proben bestätigen – ein entscheidender Schritt, um potenziell künftige Therapien auf den Menschen zu übertragen“, sagt der Oberarzt und Forschungsgruppenleiter für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Leipzig.
Die aktuellen wissenschaftlichen Analysen zur Erkrankung des angeborenen Zwerchfellbruchs, die gemeinsam mit Forschenden in Mannheim, Paris, Winnipeg und Boston entstanden sind, zeigen, dass die entzündlichen Signalwege des Immunsystems überaktiviert sind. Auffällig war auch der sogenannte Makrophagen-Migrationsfaktor, der mit Störungen im Lungenaufbau verbunden ist.
Für die Studie wurden moderne Forschungsmethoden eingesetzt, um mittels „Proteomics“-Technologie eine Vielzahl von Proteinen in den fötalen Lungen analysieren zu können. Außerdem wurden spezielle mikroskopische Färbungen und Zellmessmethoden angewandt. Die Ergebnisse sind mit bioinformatischen Instrumenten analysiert und mit Erkenntnissen aus einem Stammzellmodell und Tiermodellen verglichen worden. PD Dr. Jan-Hendrik Gosemann, geschäftsführender Oberarzt und Forschungsgruppenleiter in der Kinderchirurgie am UKL, hatte in einer vorherigen Studie bereits im Tierversuch nachgewiesen, dass sich in den Lungen ungeborener Ratten mit Zwerchfellhernie mehr Makrophagen finden lassen.
„Die aktuellen Ergebnisse unserer Studie haben das Potenzial, eines Tages in neue Behandlungsansätze umgesetzt zu werden. Wenn es gelingt, die vermehrte Entzündung während der Schwangerschaft gezielt zu bremsen, könnten wir womöglich die Lungenentwicklung fördern und so die Überlebenschancen und Lebensqualität betroffener Kinder verbessern. Die Hoffnung wäre, eine medikamentöse Zusatztherapie zu entwickeln, die vor der Geburt zur Anwendung kommt“, sagt PD Dr. Wagner.
Um diesen Ansatz weiterzuverfolgen, arbeitet das Leipziger Team derzeit am Aufbau eines großen DFG-geförderten Forschungsprogramms. Geplant sind Tests verschiedener anti-entzündlicher Substanzen in Tiermodellen sowie an patienteneigenen Stammzellen mit dem Ziel, langfristig klinische Studien zur pränatalen Behandlung vorzubereiten. „Bisher handelt es sich bei unseren Studien noch um molekulare und zelluläre Beobachtungen. Aber unsere kontinuierliche Forschung und die daraus resultierenden Ergebnisse in vergangenen und aktuellen Publikationen sind gute Hinweise dafür, dass eine vermehrte Entzündung ein zentraler Treiber dieser schweren Fehlbildung ist“, betont Kinderchirurg PD Dr. Wagner. „Insbesondere freut mich auch, dass Frau Katinka Sturm, Doktorandin in unserer Abteilung, eine Erstautorin bei dieser Arbeit ist - eine tolle Auszeichnung für eine so junge Wissenschaftlerin.“
Anne Grimm, Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion, Universität Leipzig Medizinische Fakultät
Quellen: idw-online.de, Universität Leipzig, American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine
doi.org/10.1164/rccm.202501-0153RL
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Ärzteschaft warnt einhellig: "Kabinett muss jetzt die Notbremse ziehen"
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e. V. (BVKJ), der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI), die Bundesärztekammer (BÄK), der Hartmannbund, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V., die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Marburger Bund, der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) sowie der Virchowbund erklären gemeinsam:
„Von diesem Gesetzentwurf profitieren weder die Apothekerschaft noch die Ärzteschaft – und erst recht nicht unsere Patientinnen und Patienten. Wir fordern das Kabinett auf, jetzt die Notbremse zu ziehen und keine faulen Kompromisse zulasten der Versorgung einzugehen.
Niemand bestreitet den Wert und die fachlichen Kompetenzen der Vor-Ort-Apotheken. Aber so zu tun, als würde irgendwer von dieser völlig unsystematischen Übertragung ärztlicher Kompetenzen auf Apotheken profitieren, ist absurd: Diese Maßnahmen werden weder die Apotheken stärken noch die Versorgung verbessern. Im Gegenteil: Sie werden konsekutiv zusätzliche Arztkontakte nach sich ziehen. Das Bundesgesundheitsministerium vermittelt den Eindruck, als könne man spezifisch erworbene Kompetenzen ohne Weiteres auf andere Fachberufe übertragen, solange sie nur in der gleichen Branche arbeiten. Das ist falsch! Mit dieser Haltung riskiert man sehenden Auges die Patientensicherheit – etwa, wenn Apothekerinnen und Apotheker am Tresen ohne ärztlichen Befund Antibiotika ausgeben oder anlasslose Tests durchführen können. Auch die geplante Ausweitung der Impfungen in Apotheken ist eine Maßnahme, die sich nur auf dem Papier gut anhört: Sie ist weder sinnvoll noch ist sie gewollt. Zum Vergleich: Die Ärzteschaft impft an einem einzigen Tag in der Impfsaison mehr Menschen gegen die Grippe als die Apotheken über die ganze Saison hinweg. Hier entlarvt sich die Reform als Pseudo-Stärkung, bei der am Ende niemand gewinnt.
Dieser Reformentwurf ist nichts weiter als der Versuch, unreflektiert ärztliche Kompetenzen auf Apotheken zu übertragen – mit gravierenden Folgen für die Qualität der Patientenversorgung."
2025_12_16_Apothekenreform_Kabinett.pdf
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BVKJ-Pressemeldung