Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir begrüßen Sie herzlich im Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V., dem Verbund niedergelassener Kinder- und Jugendärzt*innen Münsters und Umgebung.
Mit unserem Kinder- und Jugendärzt*innen-Netz bieten wir Ihnen und Ihren Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre die bestmögliche ambulante Gesundheitsversorgung mit einheitlich hohen Qualitätsstandards. Die enge Kooperation untereinander und mit stationären und ambulanten Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht es, die netzinternen Fachkompetenzen und die ambulanten Untersuchungs- und Therapieverfahren sinnvoll zu nutzen und die Zahl und Dauer der Klinikaufenthalte gering zu halten. Machen Sie sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Kinder- und Jugendarztpraxis. Sie finden diese in der Rubrik links "Praxisverzeichnis".
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Auf den nächsten Seiten erhalten Sie praktische medizinische Tipps, Adressen für den Notfall, das Verzeichnis der Mitgliedspraxen des Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V. und Informationen über wichtige Termine, Aktivitäten und Informationsquellen.
Wichtige Hinweise:
Durch u.g. Maßnahmen sind Sie und Ihr Kind vor Ansteckung in den Praxen geschützt!
Nehmen Sie unbedingt zeitgerechte Termine für Vorsorgen und Schutzimpfungen wahr!
Fehlende oder verspätete Impfungen oder Vorsorgen gefährden Ihr Kind!
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Eltern erkennen oft, wenn ihr Kind ernsthaft krank ist
Die Forschenden um die Kinder- und Jugendärztin Dr. Hilla Pöyry von der Universität Oulu (Finnland) untersuchten rund 2.400 Kinder und Jugendliche, die in einer Notaufnahme behandelt wurden. Die Eltern beantworteten vor der ärztlichen Untersuchung einen umfangreichen Fragebogen mit 36 Fragen. Ziel der Studie war es, herauszufinden, ob der digitale Fragebogen ein geeignetes Instrument für Eltern sein kann, um den Gesundheitszustand eines kranken Kindes zu Hause einzuschätzen, bevor sie die Notaufnahme aufsuchen.
Das Ergebnis: Die elterliche Sorge erwies sich als besonders zuverlässiger Hinweis auf eine schwere Erkrankung. In etwa 91% der Fälle, in denen Kinder tatsächlich schwer krank waren, hatten die Eltern zuvor deutliche oder starke Besorgnis geäußert.
„Bauchgefühl“ wenig geeignet, um leichte Verläufe auszuschließen
„Die Besorgnis der Eltern ist ein wichtiges Warnsignal“, betont Pöyry. Allerdings zeigte sich auch eine wichtige Einschränkung: Zwar eignet sich die elterliche Einschätzung gut, um schwer kranke Kinder zu erkennen (hohe Sensitivität), sie ist jedoch wenig geeignet, leichte Verläufe auszuschließen. Viele Eltern sind auch dann besorgt, wenn keine ernsthafte Erkrankung vorliegt.
Der untersuchte Fragebogen konnte die Einschätzung der Eltern nicht entscheidend verbessern. Zusätzliche Detailfragen lieferten keinen nennenswerten diagnostischen Mehrwert. Die Forschenden schließen daraus: Die Sorge der Eltern sollte in der medizinischen Einschätzung ernst genommen werden – kann aber eine ärztliche Untersuchung nicht ersetzen. „Wenn Eltern sich Sorgen um ihr plötzlich erkranktes Kind machen, sollte dieses unbedingt ärztlich untersucht werden“, so Pöyry.
Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und medizinischem Personal: Auch wenn Eltern Symptome nicht immer präzise beschreiben können, erkennen sie häufig früh, wenn „etwas nicht stimmt“.
Quellen: HealthDay, University of Oulu in Finland, JAMA Network Open
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Lachgas: Verbot tritt ab 12. April in Kraft
Lachgas hat eine schmerzstillende und betäubende Wirkung, weshalb es bei Narkosen eingesetzt werden kann. Das Gas gelangt über die Lunge ins Gehirn und Nervengewebe. Lachgas wird als Droge verwendet, da es kurzzeitig Glücksgefühle erzeugt und entspannt. Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und Ohnmacht können jedoch ebenso die Folge sein. Lachgas befindet sich Kartuschen oder Patronen. Für den Missbrauch öffnen sie Nutzer mit speziellen Geräten (sogenannten Crackern), füllen das Gas dann in Ballons, um es von dort aus einzuatmen.
Längerfristiger Missbrauch kann Schäden an Gehirn und Nerven verursachen. Denn Lachgas hemmt in Blut- und Nervenzellen die Verwertung von Vitamin B12, das mit der Nahrung aufgenommen wird. Vitamin B12 spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau der Nerven und bei der Blutbildung.
Typische Symptome für Nervenschäden sind zunächst Kribbeln oder das Gefühl von Nadelstichen in den Händen, Armen oder Beinen. Zusätzlich kann es zu Lähmungserscheinungen kommen. Schäden von Nerven im Rückenmark können u.a. das Gehen beeinträchtigen.
Quellen: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Bundesgesundheitsministerium, Buzer, Deutsches Ärzteblatt
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Ab Mai Neugeborenen-Screening auf Vitamin-B12-Mangel und weitere Stoffwechselerkrankungen erweitert
Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Neue Zielerkrankungen können vom G-BA immer erst nach Abschluss eines aufwendigen Prüfprozesses in das Neugeborenen-Screening aufgenommen werden. Denn jede Früherkennungsuntersuchung hat auch ein Schadenspotenzial – falsche Testergebnisse können beispielsweise zu unnötigen Sorgen bei den Eltern führen und zu überflüssigen Folgeuntersuchungen. Beim Vitamin-B12-Mangel und den drei sehr seltenen Stoffwechselerkrankungen überwiegen die Vorteile. Da die betroffenen Neugeborenen anfangs meist symptomfrei sind, wird nur durch das Screening ein früher Therapiebeginn ermöglicht.“
Wie läuft das erweiterte Neugeborenen-Screening ab?
Beim erweiterten Neugeborenen-Screening werden Neugeborenen am zweiten oder dritten Lebenstag – also in der Regel bei der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2) – aus der Ferse einige Tropfen Blut entnommen und auf eine spezielle Filterpapierkarte gegeben. Die Trockenblutkarte wird sofort zur Analyse in ein Screening-Labor geschickt.
In den allermeisten Fällen ist das Screening-Ergebnis unauffällig und die Eltern müssen nichts weiter tun. Ist bei einem Neugeborenen das Screening-Ergebnis auffällig, wird die Laborärztin oder der Laborarzt die Eltern innerhalb von maximal 72 Stunden direkt kontaktieren. Sie werden darüber informiert, dass eine zeitnahe Kontrolle notwendig ist oder für eine Abklärungsuntersuchung mit ihrem neugeborenen Kind ggf. an eine für die Erkrankung spezialisierte Einrichtung vermittelt.
Die neuen Zielerkrankungen im Einzelnen
- Vitamin-B12-Mangel bei Neugeborenen kann verschiedene Ursachen haben: Er kann erworben sein aufgrund eines Vitamin-B12-Mangels der Mutter. Da Vitamin-B12-Mangel häufiger bei vegetarischer oder veganer Ernährung auftreten kann, wird empfohlen, auf eine ausreichende Aufnahme von Vitamin B12 während der Schwangerschaft zu achten. Weitaus seltener ist ein genetisch bedingter Vitamin-B12-Mangel. Ein unbehandelter Vitamin-B12-Mangel kann z.B. zu Entwicklungsstörungen und Blutarmut führen. Die Behandlung besteht aus der Vitamin-B12-Gabe, die bei mütterlichem Vitamin-B12-Mangel nur kurzzeitig, bei genetischer Ursache lebenslang erfolgen muss.
- Homocystinurie: Es existieren verschiedene Krankheitstypen, die alle durch erhöhtes Homocystein, einem Zwischenprodukt des Aminosäurestoffwechsels im Blut und im Urin gekennzeichnet sind. Homocystinurie ist eine sehr seltene, genetisch bedingte Stoffwechselerkrankung, die z.B. Entwicklungsstörungen, Sehprobleme und Krampfanfälle verursachen kann. Die Behandlung umfasst lebenslang die Gabe von Vitaminen, eine proteinarme Ernährung und die Einnahme von Betain, um das Homocystein zu senken.
- Propionazidämie und Methylmalonazidurie sind sehr seltene Stoffwechselerkrankungen, die unbehandelt z.B. zu Herzerkrankungen, Entwicklungsstörungen und Niereninsuffizienz führen können. Unter anderem mit Hilfe spezieller Diäten sollen in der Behandlung Stoffwechselentgleisungen vermieden werden.