Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir begrüßen Sie herzlich im Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V., dem Verbund niedergelassener Kinder- und Jugendärzt*innen Münsters und Umgebung.
Mit unserem Kinder- und Jugendärzt*innen-Netz bieten wir Ihnen und Ihren Kindern die bestmögliche ambulante Gesundheitsversorgung mit einheitlich hohen Qualitätsstandards. Die enge Kooperation untereinander und mit stationären und ambulanten Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht es, die netzinternen Fachkompetenzen und die ambulanten Untersuchungs- und Therapieverfahren sinnvoll zu nutzen und die Zahl und Dauer der Klinikaufenthalte gering zu halten. Machen Sie sich ein Bild von unserem Leistungsspektrum.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte Kinder- und Jugendarztpraxis. Sie finden diese in der Rubrik links "Ärzt*innenverzeichnis".
Für Rückfragen zum Ärztenetz e. V. kontaktieren Sie bitte unsere Netzsekretärin unter der Mail-Adresse: reuter.paednetz@ web.de
Auf den nächsten Seiten erhalten Sie praktische medizinische Tipps, Adressen für den Notfall, ein Ärzteverzeichnis der Mitgliedspraxen des Praxisnetz der Kinder- und- Jugendärzt*innen Münster e.V. und Informationen über wichtige Termine, Aktivitäten und Informationsquellen.
Wichtige Hinweise:
Durch u.g. Maßnahmen sind Sie und Ihr Kind vor Ansteckung in den Praxen geschützt!
Nehmen Sie unbedingt zeitgerechte Termine für Vorsorgen und Schutzimpfungen wahr!
Fehlende oder verspätete Impfungen oder Vorsorgen gefährden Ihr Kind!
AKTUELLE iNFORMATIONEN ÜBER Infekte und Infektionskrankheiten -- Vorgehen bei Infektionsverdacht
RSS Feed kinderaerzte-im-netz.de
-
Verschluckte Knopfzellen können bei Kleinkindern zu schweren Gesundheitsschäden führen
Bleibt die Knopfzelle dabei in der Speiseröhre stecken, können schwere Schleimhautschäden drohen. „Wir raten dazu, Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren“, sagt Professor Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „Wurde eine Knopfzelle verschluckt, sollte das Kind umgehend in einer Klinik untersucht werden.“ In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR mehrere hundert Fälle von verschluckten Knopfzellen aus Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt.
Knopfzellenbetriebene Geräte sind besonders in der Weihnachtszeit allgegenwärtig. Damit steigt die Gefahr, dass insbesondere Säuglinge und Kleinkinder die kleinen Batterien in die Hände bekommen und verschlucken. Spielzeug mit Knopfzellen, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss so gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Knopfzelle möglich ist (zum Beispiel durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach). Doch es sind noch viele weitere Produkte wie LED-Teelichter, Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik, Thermometer und Fernbedienungen auf dem Markt, welche das gleiche Sicherheitsrisiko für Kinder bergen. Solche Produkte sollten generell außer Reichweite von kleinen Kindern gelagert werden. Dies gilt auch für Verpackungen mit neuen sowie für gebrauchte Knopfzellen. Leere Knopfzellen sollten möglichst rasch entsorgt werden.
Gefahr des Steckenbleibens in der Speiseröhre
Oft wird das Verschlucken einer Knopfzelle zuerst nicht bemerkt. Besonders gefährlich ist es, wenn diese in der Speiseröhre stecken bleibt. Durch den Kontakt mit der feuchten Schleimhaut kommt es zum Stromfluss. Dieser sorgt für eine chemische Reaktion, welche in Folge zu schweren innerlichen Verätzungen führen kann.
Zunächst treten oft keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein auf. Nach einigen Stunden können sich Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten einstellen. Im weiteren Verlauf kommt es zunehmend zu Gewebeschäden an der Kontaktstelle zwischen Knopfzellen und Speiseröhre, die zu Blutungen und zum Absterben von Gewebe führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig verengen. In seltenen Fällen können diese Komplikationen zum Tod führen.
Das Risiko, in der Speiseröhre steckenzubleiben, ist insbesondere bei großen Knopfzellen (ab 20mm) erhöht. Weiterhin gilt, dass die zu erwartenden gesundheitlichen Schäden umso größer sein können, je stärker die Batterie geladen ist und je länger die Knopfzelle in der Speiseröhre verbleibt. Wenn die Knopfzelle die Speiseröhre passieren kann, sind dagegen nur selten Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist aus, das natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle abzuwarten.
Das BfR rät bereits bei begründetem Verdacht auf Verschlucken einer Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in einer Kinderklinik. Gleiches gilt natürlich auch, wenn jene möglicherweise in Ohr oder Nase gesteckt wurde.
Ärztinnen und Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese Meldungen umfassen neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und die damit verbundenen Verätzungsrisiken. Eine in 2023 verabschiedete Änderung des Chemikaliengesetzes sieht zudem vor, dass ab dem Jahr 2026 ein Nationales Vergiftungsregister beim BfR eingerichtet wird. Dadurch können erstmals Informationen über Vergiftungsfälle in ganz Deutschland zentral gesammelt werden. Diese sollen zur Früherkennung von Risiken und zur Risikominderung beitragen.
Hinweise, wie bei Vergiftungsunfällen zu verfahren ist und weitere Tipps für einen kindersicheren Haushalt finden sich in der BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“.
Weitere Informationen:
Die kostenlose BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ gibt Tipps zur Prävention von Vergiftungen und Hinweise zur Ersten Hilfe:
www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html
Fragen und Antworten zu Knopfzellen
www.bfr.bund.de/de/gefaehrliche_veraetzungen_im_hals__fragen_und_antwort...
_________________________
Dr. Suzan Fiack, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
_________________________
Quellen: idw-online.de, BfR
idw-online.de/de/news844053
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2024/37/verschluckte_knopfzellen_koennen_bei_kleinkindern_zu_schweren_gesundheitsschaeden_fuehren-318009.html
-
BVKJ e.V. sieht eine Reihe ungeklärter Fragen bei der Benutzung der ePA durch Kinder und Jugendliche
So ist bislang unklar, wie sich Ärzt*innen bei der Befüllung der ePA verhalten sollen, wenn die Sorgeberechtigten differente Wünsche äußern, was in der ePA ihrer Kinder gespeichert werden soll. Auch ist unklar, ob der Widerspruch eines Elternteils ausreicht, um die ePA nicht anzulegen. Der BVKJ kritisiert, dass die Befüllung der ePA von Kindern mit hochsensiblen Daten, die zu Stigmatisierung oder Diskriminierung führen könnten, für Ärzt*innen verpflichtend ist, auch wenn diese überzeugt sind, dass dies nicht im Interesse des Kindes ist. Fatal ist aus Sicht des BVKJ außerdem, dass Jugendliche unter 15 Jahren datenschutzrechtlich ihren Sorgeberechtigten gegenüber bisher ungeschützt sind, auch wenn sie ein berechtigtes Interesse auf Nichtinformation der Sorgeberechtigten äußern (z. B. Inanspruchnahme von Verhütungsberatung, Verordnung von Verhütungsmitteln). Auch hierfür gibt es aktuell keine Lösung. Hochproblematisch ist weiterhin, dass, wenn ein oder ggf. auch beide Elternteile das Sorgerecht verlieren, bislang nicht geklärt ist, wer die ePA-Nutzungsrechte diesen nicht mehr Sorgeberechtigten entzieht und umgehend sicherstellt, dass insbesondere im Kinderschutzfall Informationen nicht an nicht mehr Sorgeberechtigte gelangen, die unter Umständen das Kind gefährden können.
Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Wir begrüßen eine moderne und funktionale digitale Patientenakte. Aber solange die von uns benannten Probleme nicht gelöst sind, werde ich Sorgeberechtigten und Patient*innen dazu raten, die Entscheidung über ihre Teilnahme an der ePA sorgsam abzuwägen. Der Opt-Out muss bei Kindern die niederschwelligste Option sein. Der Wunsch auf Nichtspeicherung muss, auch wenn er nur von einem Elternteil oder einem Kind über 14 Jahren geäußert wird, Berücksichtigung finden. Eine zukünftige Bundesregierung ist aufgefordert, hier gesetzlich nachzubessern.“
Diesen Forderungen, die der BVKJ bei seiner Delegiertenversammlung bekräftigt hat, hat sich inzwischen auch die KV Bayern angeschlossen. Und auch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verabschiedete am 06. Dezember einen Beschluss mit folgenden Forderungen: Die ePA bei Minderjährigen müsse von einem Opt-Out auf ein Opt-In-Modell umgestellt werden, da Minderjährige keine Verantwortung für spätere Nachteile übernehmen können. Abrechnungs- und Diagnosedaten der Versicherten müssten von den Krankenkassen so in die ePA eingestellt werden, dass sie ausschließlich vom Versicherten selbst eingesehen und erst bei Bedarf anderen behandelnden Personen zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren müssten die Krankenkassen ihre Versicherten sachgerechter und sehr viel umfangreicher als bisher über die ePA aufklären.
-
Medikamentenvergiftung: Krampfanfälle haben sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt
Die auf dem European Emergency Medicine Congress vorgestellten Daten zeigten, dass rezeptfreie Antihistaminika, verschreibungspflichtige Antidepressiva und Schmerzmittel sowie illegale synthetische Cannabinoide am häufigsten versehentlich von Kindern eingenommen wurden und Krampfanfälle auslösten.
„Krampfanfälle gehören zu den schwerwiegenden Folgen einer Medikamentenvergiftung. Kinder sind besonders gefährdet. Abhängig von Faktoren wie dem Ort des Anfalls, seiner Dauer und dem Gesundheitszustand des Kindes können Anfälle zu langfristigen Schäden oder sogar zum Tod führen“, so Dr. Conner McDonald, University of Virginia School of Medicine.
In Zusammenarbeit mit Professor Christopher Holstege, Leiter der Abteilung für medizinische Toxikologie an der University of Virginia School of Medicine, und Kolleg*innen sammelte Dr. Rita Farah Daten aus dem US-amerikanischen National Poison Data System über Anfälle bei Kindern und Jugendlichen (unter 20 Jahren), die zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2023 durch Einnahme einer Substanz verursacht wurden.
Das National Poison Data System führt Informationen von den 55 Giftnotrufzentralen in den USA zusammen. Diese Zentren werden bei den schwerwiegendsten Vergiftungsfällen konsultiert, darunter auch Vergiftungen bei Kindern, die zu einem Krampfanfall führen.Eine jährliche Steigerung um fünf Prozent
Die Forscher*innen werteten die Daten entsprechend dem Alter der Kinder und der von ihnen konsumierten Substanz aus. Insgesamt stellten sie fest, dass die Fälle 2009 bis 2023 von 1.418 auf 2.749 gestiegen waren, was einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 5% entspricht.
Bei Kindern im Alter zwischen sechs und 19 Jahren hat sich die Zahl der Fälle innerhalb von 15 Jahren verdoppelt. Bei Kindern unter sechs Jahren gab es im Laufe des 15-Jahres-Zeitraums einen Anstieg der Fälle um 45%.
Die Substanzen, die für den größten Teil dieses Anstiegs verantwortlich sind, umfassen Diphenhydramin (ein rezeptfreies Antihistaminikum, das häufig bei Allergien, Heuschnupfen und verstopfter Nase verwendet wird), Tramadol (ein Opioid, das gegen Schmerzen bei Erwachsenen verschrieben wird), Bupropion (ein Antidepressivum, das für Erwachsene und Kinder verschrieben wird) und synthetische Cannabinoide, bekannt als K2 oder Spice (illegale Substanzen, die künstlich hergestellt werden und chemisch den in der Cannabispflanze vorkommenden Substanzen ähneln).Dr. McDonald erklärte: „Diphenhydramin kann in den USA in Flaschen mit 500 oder 600 Tabletten gekauft werden. Bupropion wird immer häufiger zur Behandlung von Depressionen bei Erwachsenen und Kindern verschrieben. Andere legale und illegale Medikamente können online gekauft und weltweit verschickt werden. Daher sind diese Medikamente immer häufiger in Privathaushalten erhältlich und gelangen in Reichweite von Kindern.“
In seiner Rede vor dem Kongress sagte Professor Holstege: „Die Zunahme von Krampfanfällen bei Kindern, die diesen Medikamenten ausgesetzt waren, ist äußerst besorgniserregend und muss angegangen werden. Deshalb die eindringliche Mahnung an Eltern und Betreuer*innen, Medikamente sicher aufzubewahren, damit Kinder nicht an sie herankommen.“„In den USA müssen wir auch ernsthaft darüber diskutieren, ob Produkte wie Diphenhydramin in Behältern mit so großen Mengen an Tabletten verkauft werden sollten und ob diese Produkte in Blisterpackungen verpackt werden sollten, um es Kindern und selbstmordgefährdeten Personen zu erschweren, an so große Mengen zu gelangen.“
Medikamente gehören weltweit zu den häufigsten Vergiftungsursachen bei Kindern
Dr. Barbra Backus ist Vorsitzende des EUSEM-Abstract-Auswahlausschusses. Sie ist Notärztin in Rotterdam, Niederlande, und war nicht an der Forschung beteiligt. Sie sagte: „Die Zunahme von Medikamentenvergiftungen bei Kindern ist besorgniserregend. Obwohl diese Daten für die USA gelten, wissen wir, dass Medikamente weltweit zu den häufigsten Vergiftungsursachen bei Kindern gehören. Es ist wichtig, dass wir weiterhin nach einer sichereren Verteilung und Lagerung von Medikamenten suchen. Blisterpackungen und kindersichere Medikamentenfläschchen können hilfreich sein, aber alle Medikamente bzw. Substanzen, egal ob rezeptfrei, verschreibungspflichtig oder illegal, sollten außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt oder weggeschlossen werden, sodass sie nicht zugänglich sind.“
Quellen: New-Medical.net, European Society for Emergency Medicine (1, 2)